Gurgeltests, Händedesinfektion, Fiebermessungen, fröstelnde Kinder bei geöffneten Fenstern, Mund-Nasen-Schutz. Mit Zwang durchsetzen oder ist das Einverständnis der Eltern und/oder Kinder erforderlich?
Kinder müssen ihren Alltag im Lockdown massiv umstellen. Doch was ist eigentlich rechtlich erlaubt, was geboten und wie ist das mit den Kinderrechten in Einklang zu bringen!? Gemäß Kinderrechtskonvention hat das Wohl der Kinder oberste Priorität.
Das Webinar hat am Mittwoch, 4. November von 16 bis 18 Uhr per zoom-Meeting mit Mag.a Denise Schiffrer-Barac und Dr.in Stefanie Schmidt von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark stattgefunden. Im Zentrum standen rechtliche Hintergründe, die Bedeutung der Kinderrechte in Zeiten von Corona, der Arbeitsalltag der Kinder- und Jugendanwaltschaft in der Pandemie und Fragen der Teilnehmenden.
Eingeladen waren alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ob beruflich oder privat. Das Interesse am Webinar war mit mehr als dreißig Teilnehmenden groß. Wir danken unseren Referentinnen und allen Beteiligten ganz herzlich.