
Hauptversammlungen
Als höchstes Gremium des Steirischen Landesjugendbeirats findet jährlich – meist im Herbst – eine Hauptversammlung statt. Alle stimmbrechtigten Kinder- und Jugendorganisation (= Vollmitglieder) entsenden je zwei Delegierte. Darüber hinaus sind die Mitglieder von Vorstand und Präsidium als stimmberechtigte Delegierte vertreten. Beratend gehören der Hauptversammlung je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der beratenden Kinder- und Jugendorganisationen, die Referentin bzw. der Referent des Landesjugendreferats mit der Zuständigkeit „verbandliche Jugendarbeit“ und die Geschäftsführung an.
Die Hauptversammlung des LJB entscheidet unter anderem über die Aufnahme und den Ausschluss von (beratenden) Mitgliedsorganisationen, die Wahl und die Enthebung des Präsidiums bzw. der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer, die Beschlussfassung der Vereinsstatuten und die Entlastung des Präsidiums.
Impressionen zu den Hauptversammlungen der letzten Jahre gibt es unter den nachfolgenden Links: